Referat von: René Kunz, Alex von Escher und Rainer Binkert
Vorgetragen am: 15. Januar 2001, an der ABB Technikerschule in Baden
Bemerkung: Das Referat ist Roman Meier gewidmet, dem eine Woche vor diesem Referat die Doppelbelastung der Schule und im Beruf über den Kopf gewachsen ist...

Die Todesstrafe

1.

Die Geschichte der Todesstrafe

2.

Die Todesstrafe in der Schweiz

3.

Hintergründe zu den Todesstrafen

3.1.

Sinn von Strafen

3.2.

Internationaler Schutz der Menschenrechte

3.3.

Die Vorgehensweise bei Todesstrafe

4.

Gründe 'für und gegen' die Todesstrafe

5.

Hinrichtungsmethoden

6.

Fakten zu Hinrichtungen

7.

Fallbeispiel 'Paula Cooper'

   
   
   

1.

Die Geschichte der Todesstrafe

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Die Todesstrafe hat eine lange Geschichte. Es begann in frühgeschichtlicher Zeit mit Menschenopfern, um die Götter zu besänftigen, um eine reiche Ernte und Schutz gegen Krankheiten von ihnen zu erbitten. Schon unter den primitiven Völkern wurde zum Tode verurteilt. Damals gab es noch keine niedergeschriebenen Gesetze.

Bei den Babyloniern gab es die ersten geschriebenen Gesetze, die die Todesstrafe regelten. Diese Gesetzgebung sah die Todesstrafe für Diebstahl, Mord und Fehler bei der Arbeit vor. Im alten Griechenland war die Todesstrafe ebenfalls in Gebrauch. Hier war es Sitte, dass die Familie des Opfers die Initiative ergreifen musste, sollte der Täter hingerichtet werden. Die Phönizier, ein See- und Handelsvolk aus Syrien entwickelte die Kreuzigung, die dort um 1000 v. Chr. ihre Blütezeit erlebte Rom galt in der alten Welt als Hauptstadt von Kultur, Philosophie und Künste. Aber gerade römische Kaiser waren bekannt für strafrechtliche Ausschweifungen in ihrem Machtrausch.

Im Europa des Mittelalters kamen große Machtkonflikte durch die vielen Machthaber auf, die das Feudalsystem hervorbrachte. So hatten auch viele die Macht, über Bestrafungen zu verfügen, selbst wenn es um Verbrechen wie Mord ging. Hingerichtet wurde damals durch Köpfen, Hängen, Ertränken und Folterung bis zum Tode. Lange Zeit wurden in Europa Menschen aufgrund der von ihnen vertretenen Meinung hingerichtet. Die Fusion von politischer und religiöser Macht war während mehrerer Jahrhundert Grund dafür, dass Menschen zum Tode verurteilt wurden, die sich kritisch gegenüber der Kirche äußerten, das traf auch besonders Wissenschaftler. Die Zeit der Inquisition ist hier besonders hervorzuheben.

In Frankreich wurde je nach sozialer Klasse verschieden hingerichtet. Der einfache Bürger wurde gehängt, die Guillotine war den Reichen vorbehalten. Hinzu kam eine Unterscheidung nach der Schwere und Art der Tat. Das Rad kam bei schwersten Verbrechen zum Einsatz, Verbrennen bei religiösen "Verbrechen" und Vierteilung bei Verbrechen gegen den Staat. Während der Französischen Revolution wurde die Guillotine als einzige Hinrichtungsmethode für alle beibehalten.

Im 18. Jahrhundert nahm die Todesstrafe einen breiten Raum im Justizsystem ein. Bis ins 19. Jahrhundert bildete die "Constitutio Criminalis Caroli" Grundlage des Strafrechts in Mitteleuropa. Es war die Gerichtsverordnung von Kaiser Karl V. und des Heiligen Römischen Reiches. So bestand sie genauso aus germanischen Traditionen wie auch aus Bestandteilen des bereits wissenschaftlicheren italienischen Strafrechts. Für unterschiedliche Verbrechen wurde unterschiedlich hingerichtet. So wurden Brandstifter, Zauberer, Hexen, Sodomiter und Kirchenräuber verbrannt; Verräter gevierteilt, Mörder gerädert, Kindsmörderinnen lebendig begraben und gepfählt oder ertränkt; Einbrecher erhängt, Totschläger, Räuber, Aufrührer und Abtreiber enthauptet.

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wuchs langsam der Widerstand gegen die Todesstrafe. Die am meisten bekannte Arbeit über die Ungerechtigkeit der Todesstrafe kam damals vom italienischen Juristen Cesare Beccaria. In seinem Werk "Über Verbrechen und Strafen" schrieb er über Ineffektivität der Todesstrafe, Vermeidung von Straftaten und über mögliche Justizirrtümer. Mit dieser Arbeit wurde er über die Grenzen Italiens bekannt und trug massgeblich an der Reformation der Justizsysteme bei. 1838 wurde in England mit einem neunjährigen Brandstifter, das letzte Kind hingerichtet. Zu diesem Zeitpunkt war in Uruguay die Todesstrafe bereits abgeschafft.

   
   

2.

Die Todesstrafe in der Schweiz

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Im Jahr 1848 wurde in der Schweiz die Todesstrafe für politische Vergehen abgeschafft.

1874 wurden die Abschaffung der Todesstrafe für alle übrigen Delikte durchgesetzt, mit Ausnahme derer, welche im Militärgesetzbuch definiert waren.

Weitere 5 Jahre darauf, im Jahr 1879, wurde die Todesstrafe für nicht militärische Straftaten wieder eingeführt. Folge davon war, dass zwischen 1880 und 1894 in zehn Kantonen die Todesstrafe für schwere Delikte wieder durchgeführt wurde.

Das 1928 neu in Kraft getretene Militärstrafgesetzbuch vom Juni 1927, sah dagegen wiederum die Todesstrafe für eine Vielzahl von Straftaten vor. Ihre Anwendung war jedoch auf die Kriegszeiten oder auf unmittelbar drohende Kriegsgefahr beschränkt. So ist z.B. das "Überlaufen" zum Feind zwingend mit dem Tode zu ahnden, währen für alle übrigen militärischen strafbaren Handlungen die Todesstrafe als Höchststrafe verhängt werden konnte.

1940 wurde die letzte Hinrichtung nach kantonaler Strafgesetzgebung in Kanton Obwalden durchgeführt. Im gleichen Jahr wurde vom Bundesrat, im Bezug auf den 2. Weltkrieg, eine notrechtliche Ordnung mit Todesstrafe vorübergehend verabschiedet. Sie galt für die Preisgabe von militärischen Geheimnissen und für militärischen Landesverrat. So wurden zwischen 1942 und 1945 von insgesamt 33 zum Tode verurteilten Personen, 17 vollstreckt.

Bereits während des 2. Weltkrieges trat das Schweizer Strafgesetzbuch, vom 21. Oktober 1937, am 1 Januar 1942 in Kraft. Hier wurde eine Vereinheitlichung aller Kantone der Schweizer Eidgenossenschaft verwirklicht. Die Todesstrafe war im neuen Strafgesetzbuch nicht mehr vorgesehen, womit automatisch entsprechende Bestimmungen in den kantonalen Strafgesetzbüchern aufgehoben wurden. Die Todesstrafe war für in Friedenszeiten begangene Straftaten abgeschafft. Das eidgenössische Parlament wandelte die bestehenden Todesstrafen in lebenslängliche Zuchthausstrafen (Begnadigungen) um.

Seit dem 2. Weltkrieg scheiterten sämtliche Vorstösse eidgenössischer Parlamentarier, welche entweder die Wiedereinführung der Todesstrafe oder die totale Abschaffung verlangten. Im Jahre 1977 sah ein neuer Verfassungsentwurf die völlige Abschaffung der Todesstrafe vor. Er wurde dem Parlament nie vorgelegt.

Erst seit 1991 ist die Todesstrafe in der Schweiz auch im Militärstrafrecht für Kriegszeiten abgeschafft.

   
   

3.

Hintergründe zu den Todesstrafen

   

3.1

Sinn von Strafen

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Wenn ein Kind etwas falsch gemacht hat, bekommt es Hausarrest. Es soll dadurch richtiges Verhalten lernen und nicht leiden.

Die Strafe soll erziehen.

Allerdings setzt dies eine Erziehungsfähigkeit voraus. Was ist zu tun, wenn Straftäter nicht erziehungsfähig sind? Bei nicht erziehungsfähigen Tätern könnte die Todesstrafe eine mögliche Variante sein. Aber ist es gerecht, den Verurteilten jegliche Möglichkeiten sich positiv zu verbessern, zu nehmen.

   
   

3.2

Internationaler Schutz der Menschenrechte

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Der Grundstein für einen internationalen Schutz der Menschenrechte wurde 1948 mit der Verabschiedung der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, durch die Generalversammlung der Vereinigten Nationen, gelegt. Seitdem wurden zahlreiche Abkommen auf nationaler wie internationaler Ebene ausgearbeitet, um den Schutz der Menschen zu stärken. Obwohl es auf internationaler Ebene noch kein generelles Verbot der Todesstrafe gibt, haben sich alle Nationen der Welt auf Mindestgrundsätze geeinigt, welche in den Ländern, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, eingehalten werden sollten. Doch leider werden sogar diese Mindestgrundsätze nicht immer eingehalten. So sagt das internationale Abkommen z.B. aus, dass die Anwendung der Todesstrafe gegen Straftäter, die zum Zeitpunkt des Verbrechens unter 18 Jahre alt waren, nicht zulässig ist. Die USA setzt sich bis heute über diesen internationalen Standard hinweg. Weitere Einschränkungen gegenüber der Todesstrafe sind:

- eine Person darf nicht für eine Handlung verurteilt werden, die zur Tatzeit nicht strafbar war

- die Todesstrafe darf nicht gegen schwangere Frauen und Mütter kleiner Kinder angewandt werden

- in keinem Fall darf die Todesstrafe für politische Straftaten oder damit zusammenhängende gemeine Verbrechen verhängt werden

   
   

3.3

Die Vorgehensweise bei Todesstrafe

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Die Todesstrafe wird im allgemeinen nur bei Kapitalverbrechen ausgesprochen. Dazu zählen unter anderem, Mord ersten Grades, besonders brutale, abscheuliche und grausame Taten, Mord und Tateinheit mit anderen Verbrechen (Raub, Vergewaltigung, Entführung), Mord gegen Bezahlung.

Nach diesen Delikten ist es möglich, in Folge eines "ordentlichen Strafprozesses" in der Todeszelle zu landen. Hier beginnt nun das Warten auf den Tod. Dieses Warten kann Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte dauern. Während dieser Zeit kann vom Begnadigungsrecht gebrauch gemacht werden. Oft werden die Begnadigungen aber erst kurz vor der Exekution ausgesprochen. Dies kann sich, je nach Dauer der Inhaftierung mehrere Male wiederholen. Der Verurteilte ist somit einer sehr hohen psychischen Belastung ausgesetzt, was zu Depressionen oder sogar zu Geisteskrankheit führen kann.

Tage vor der Hinrichtung wird der Verurteilte in eine spezielle Zelle gebracht, um einem möglichen Selbstmord vorzubeugen. Unmittelbar vor Ausführung der Exekution wird der Todeskandidat noch gebadet, und mit neuen Kleidern ausgestattet. Danach geht es zum jeweiligen Exekutionsort. Hier kann es schon einmal passieren, dass eine Person angeschnallt auf der Bahre, die Giftspritze bereits eingeführt, 70 Minuten auf den Entscheid des Gerichtes wartet, welches den Fall noch bearbeitet. Oder, dass längere Zeit vom Vollstrecker versucht wird, die Giftspritze einzuführen.

Weithin sind mehrere Fälle bekannt, in denen der elektrische Stuhl technisch nicht in Ordnung war und die Verurteilten erst nach mehreren Versuchen tot waren. Es galt einmal der Grundsatz: "Wer eine Hinrichtung überlebt ist frei", doch dies ist in der heutigen Zeit nicht mehr so. Misslingt eine Exekution wird sie solange wiederholt, bis der Häftling tatsächlich stirbt.

   
   

4.

Gründe 'für und gegen' die Todesstrafe

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Die Todesstrafe dient zu Abschreckung

Mit der Strafe zum Tode soll eine abschreckende Wirkung auf andere Personen erzielt werden. Mit dieser Strafe nimmt man jeder Person alles, was sie besitzt. Es ist das Schlimmste, was im Leben passieren kann. Somit soll die Todesstrafe eine Art Exempel für mögliche weitere Straftäter sein. Es soll diese von ihren Vorhaben abbringen, da sie genau wissen, welche Strafe sie zu erwarten haben.

Die Annahme, dass alle oder doch die meisten, die ein Verbrechen wie Mord begehen, dieses nach rationaler Abwägung der Konsequenzen tun, ist falsch. Morde werden meistens im Affekt begangen, wenn extreme Gefühle Macht über den Verstand gewinnen. Oder sie können sich unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen oder im Momenten der Panik ereignen. Manche Gewalttaten werden von psychisch labilen oder von geistig behinderten Menschen verübt. In diesen Fällen kann nicht von einem Abschreckungswert gesprochen werden. Weiterhin sind sich Schwerverbrecher, welche eine Straftat planen, des Risikos sehr wohl bewusst. Sie sind der Überzeugung nicht gefasst zu werden.

Die Todesstrafe schützt vor Rückfalltätern

Die Gefahr, die von potentiellen Straftätern ausgeht ist sehr gross. Durch die Todesstrafe ist gewährleistet, dass diese Personen nicht noch einmal ein Gewaltverbrechen ausüben.

Es ist sehr schwierig bei allen Gewaltverbrechern von Rückfalltätern zu sprechen. Viele sind erstmals straffällig und würden mit angemessener Hilfe wieder in ein normales Leben zurückfinden. Weiterhin wäre es bei der Urteilsverkündung notwendig, eine Einschätzung auf Rückfälligkeit zu erteilen. Andernfalls müsste man annehmen, dass der Staat bereit ist, zahlreiche Personen zu exekutieren, die ihr Verbrechen niemals wiederholen würden.

Die Todesstrafe als Vergeltung

Die Todesstrafe ist die richtige Wiedergutmachung der Gesellschaft im Gegensatz zum Kapitalverbrechen. Gleiches wird mit Gleichem vergolten.

Die Todesstrafe ist nicht nur vom Kapitalverbrechen abhängig, sondern auch von vielen anderen Kriterien, Dazu zählen unter anderem der Staat, in welchem das Verbrechen stattgefunden hat, die momentane Stimmung der Geschworen und des Staatsanwaltes und natürlich die Motivation des Verteidigers. Somit könnte für die gleiche Straftat in verschiedenen Gerichten unterschiedlich geurteilt werden.

Die Todesstrafe und die politische Gewalt

Politische Terrorakte sind immer mit gewissen Gefahren verbunden. Ein Terrorist ist sich diesen Gefahren sicherlich bewusst und weiss diese auch abzuschätzen. Weiterhin nimmt er wahrscheinlich auch den drohenden Tod in Kauf um seine Ziele durchzusetzen.
Exekutionen aufgrund politisch motivierter Verbrechen können die Publizität der Terroristen sogar noch erhöhen und somit die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit noch verstärken. Ausserdem werden mit Hinrichtungen Märtyrer geschaffen und ihre Organisationen werden nichts unversucht lassen, die Erinnerung an ihre Helden wachzuhalten.

Die Todesstrafe und die öffentliche Meinung

Ein Hauptgrund die Todesstrafe aufrecht zu erhalten ist häufig, weil die öffentliche Meinung es fordert.

Diesem Argument ist entgegenzuhalten, dass die Achtung vor den Menschenrechten niemals von der öffentlichen Meinung abhängig sein darf. Meistens basiert diese Meinung nämlich auf Unkenntnisse einschlägiger Tatsachen. Meinungsumfragen können je nach Art der Fragestellung unterschiedliche Ergebnisse darstellen.

Die Todesstrafe und die Kosten

Ein zum Tode verurteilter Straftäter verursacht wesentlich weniger Kosten für die Gesellschaft, als wenn er lebenslänglich in Haft ernährt werden muss.
In den Vereinigten Staaten müssen zweimal vier verschiedene Gutachten von Psychiatern, Geistlichen und Psychologen vor der Exekution erstellt werden. Dazu kommt, dass laufend Verfahren um Aufschübe geführt werden müssen. In Texas kostet ein Todesurteil durchschnittlich 2,3 Mio. Dollar. Dies ist ungefähr drei mal soviel, als ein Häftling kostet, der 40 Jahre in einer Einzelzelle eines Hochsicherheitsgefängnisses verbringt.

   
   

5.

Hinrichtungsmethoden

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Steinigen

Beim Vollzug der Todesstrafe durch die Steinigung wird das Opfer normalerweise vorher bis zum Hals in die Erde eingegraben oder auf anders Weise festgehalten. Der Tod tritt durch Ersticken oder durch Verletzungen am Kopf oder anderen Körperteilen ein. Da es durchaus sein mag, dass ein Mensch mehrere Steinwürfe übersteht, ohne das Bewusstsein zu verlieren, kann eine Steinigung ein langsames Sterben bewirken.

Enthaupten

Bei dieser Hinrichtungsmethode (hauptsächlich in den arabischen Staaten) wird der Kopf mit einem Schwert vom Körper getrennt. Zwar ist vorgesehen, dass die scharfe Klinge die Wirbelsäule umgehend durchtrennt und das Opfer dadurch bewusstlos wird, aber in der Praxis können dazu jedoch mehrere Hiebe notwendig sein, da das Schwert eine verhältnismässig leicht Waffe ist.

Hinrichtung durch den Strang

Dem Hinrichtungsopfer wird eine Schlinge um den Hals gelegt, und es stirbt infolge des Drucks, den der Strang beim Fall des Körpers bewirkt. Bewusstlosigkeit und Tod des Opfers treten durch Verletzungen der Wirbelsäule ein.

Hinrichtung durch Erschiessen

Hinrichtungen durch Erschiessen werden entweder durch einen Einzelschützen oder durch ein Exekutionskommando ausgeführt. Das Opfer stirbt durch Verletzungen lebenswichtiger Organe wie beispielsweise des Herzens, durch Schädigung des zentralen Nervensystems oder durch Verbluten.

Der elektrische Stuhl

Die Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl wurde 1888 in den USA mit der Begründung eingeführt, sie sei humaner als das Erhängen. Nachdem das Opfer auf einem eigens dafür gebauten Stuhl festgeschnallt ist, befestigten die Vollstrecker angefeuchtete Kupferelektroden an Kopf und Bein des Häftlings, und zwar an solchen Stellen, die vorher glattrasiert wurden, um einen wirkungsvollen Kontakt zwischen Elektroden und der Haut sicherzustellen. Dann werden für kurze Zeit starke Stromstösse ausgelöst. Der Tod tritt durch Herzstillstand und Lähmung der Atemwege ein.

Die Gaskammer

Bei dieser Methode wird das Opfer in einer luftdichten Kammer auf einen Stuhl geschnallt, und ein auf der Brust des Gefangenen befestigtes Stethoskop wird über ein Kabel in einen angrenzenden Raum geleitet, so dass ein Arzt den Verlauf der Hinrichtung überwachen kann. Dann wird Zyanid-Gas in die Kammer geleitet, das den Gefangenen tötet, sobald er es einatmet.Der Tod tritt durch Ersticken ein, da das Zyanid die Bildung von Atemenzymen hemmt und dadurch die Sauerstoffversorgung der Körperzellen verhindert. Es können lebenswichtige Organe kurze Zeit weiter funktionieren, unabhängig davon, ob der Gefangene bereits bewusstlos ist oder nicht.

Die tödliche Injektion

Bei der Hinrichtung durch die Giftspritze wird dem Opfer eine Überdosis eines schnell wirkenden Betäubungsmittels, kombiniert mit einem chemischen Lähmungsmittel, intravenös injiziert.

   
   

6

Fakten zu Hinrichtungen

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Es ist verwunderlich, dass sich kaum Millionäre unter den Todeskandidaten befinden (aktuelles Beispiel ist der Fall von O.J.Simpson, der im Zivilprozess zu Entschädigungen verurteilt im Strafprozess jedoch freigesprochen wurde) Wer weiss, wie es ausgegangen wäre, wenn nicht so viele gut bezahlte Anwälte die Verteidigung übernommen hätten.

Die meisten der zum Tode verurteilten sind arm, oder gehören einer ethnischen Minderheit an.

Es hängt davon ab, ob der Richter schwarz oder weiss ist, oder ob der Ankläger oder der Richter auf einer Wahlliste steht und daher mit einer harten Linie überzeugen will.

Es wurden in den USA seit 1994 mehr als 30 geisteskranke oder behinderte Menschen hingerichtet. Ursachen der Verbrechen liegen oft in Arbeitslosigkeit, den schlechten Wohnbedingungen, Armut oder in der steigenden Drogenkriminalität.

Die Fälle der zum Tode Verurteilten häufen sich, in denen das Urteil auf einen übereifrigen Staatsanwalt, voreingenommene Richter, sowie auf Pflichtverteidiger, die während des Prozesses schliefen, zurückzuführen war (geschehen in Texas US Bundesstaat).

In den letzten 10 Jahren wurden in den USA mehr als 350 Menschen hingerichtet.

Mehr als 3000 Menschen warten gegenwärtig in den US-Todeszellen auf ihre Hinrichtung.

Mehr als 70 Personen sind in den vergangenen 20 Jahre aus den Todeszellen entlassen worden, nachdem sich ihre Unschuld herausgestellt hatte.

Ein Schwarzer, der angeklagt ist, einen Weissen umgebracht zu haben, geht ein fünfzehnmal grösseres Risiko ein, zum Tode verurteilt zu werden, als ein Schwarzer, der einen Schwarzen umgebracht hat.

Die Mordrate in Staaten ohne Todesstrafe unterscheiden sich nicht von der Mordrate in Staaten mit Todesstrafe.

Eine Studie aus den Jahre 1983 untersuchte die Anzahl der Morde in 14 Ländern nach der Abschaffung der Todesstrafe: die Mordrate nahm sogar um ca. die Hälfte ab.

Dass der US Bundesstaat Texas im Jahr 2000, die höchste Zahl der exekutierten Gefangenen eines einzigen US Staates erreicht hat, seit landesweit Statistik geführt wird. Es sind 40 Personen. Dass der Gouverneur (baldiger Präsident der USA) Georg W. Bush, in dessen Amtszeit 144 Gefangene hingerichtet wurden, darauf beharrt, dass alle zum Tode verurteilten Personen in Texas vollen Zugang zu den Gerichten und einen fairen Prozess gehabt haben.

Die USA, China, Iran und Saudi-Arabien verbuchten 84 Prozent aller Hinrichtungen in Jahr 1997.

In Bezug auf die ständigen Exekutionen steht China an erster Stelle. Seit 1985 sind in den USA die meisten jugendlichen Straftäter hingerichtet worden.

   
   

7.

Fallbeispiel 'Paula Cooper'

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‘Where there's life, there's hope’
Paula Cooper

Als Kind wurde Paula Cooper missbraucht. Ihr Vater schlug sie mit Riemen und elektrischen Leitungen. Sie und ihre Schwester wurden gezwungen zu rauben und mussten mit ansehen wie er ihre Mutter schlug. Bei einer Gelegenheit versuchte die Mutter sich und ihre zwei Töchtern umzubringen. Paula Cooper verbrachte einige Zeit ihrer Jugend in Pflegehäuser und Jugendzentren.

Mit 15 verübte Sie mit Freundinnen den brutalen Mord an der 78 jährigen Ruth Pelke. Sie kannten die alte Dame, da sie die Geschichtenerzählerin aus dem Religionsunterricht war. Paula Cooper sticht sie mit 33 Messerstichen in ihrem eigenem Haus nieder, erbeutet 10 Dollar und klaut das Auto. Als Abschreckung wird sie vom Staat Indiana im Alter von 16 Jahren zum Tode verurteilt. Dies obwohl die Todesstrafe für Jugendliche gemäss den Menschenrechten verboten ist.

Eine internationale Kampanie, die ihren Namen trägt, hat den Fall Paula Cooper in die Öffentlichkeit gebracht und weltweit für Aufsehen gesorgt. Im Septembers 1987 drängte Papst Paul II auf Begnadigung und im März 1989 wurde eine Petition mit über einer Million Unterschriften, die die Aufhebung der Todesstrafe für Paula Cooper verlangt, dem Staat Indiana übergeben.Aufgrund dieser Ereignisse hat das oberste Gericht in Indiana im selben Jahr noch die Todesstrafe in eine 60 Jahre dauernde Haftstrafe umgewandelt.

Seit sie als 16 Jahren inhaftiert wurde machte sie erhebliche Fortschritte in Richtung der Rehabilitation. Sie schloss ihre High School ab und studiert über Korrespndenzkurse im Gefängnis weiter.

Bill Pelke, der Enkel von Ruth Pelke setzt sich während dem Prozess stark für die Todesstrafe ein, da dies für ihn die einzige mögliche Antwort auf einen solchen Mord ist. Mit der Zeit gelang er jedoch zur Überzeugung, dass seine Grossmutter sich nicht den Tod von Paula Cooper gewünscht hätte und stellte fest, das er das auch nicht mehr wollte.So begann zwischen ihm und Paula Cooper ein intensiver Briefwechsel und seit 1994 hat er sie ca. 10 mal besucht.

Wenn es in der Kindheit von Paula Cooper jemanden wie Bill Pelke gegeben hätte, wäre es niemals zum Mord gekommen, ist Paula Cooper heute überzeugt.

Killing her would be two wrongs and that doesn't make a right.’
Bill Pelke, March 1987

2001 - www.renekunz.ch